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Tel +49 89 290141-0 · Fax +49 89 296360
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Mo bis Do: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:30 Uhr

Notare

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Dr. Susanne Frank
Dr. Wolfram Schneeweiß

Willkommen in unserer Kanzlei

Schön, dass Sie vorbeischauen! Auf unserer Seite haben Sie die Gelegenheit, mehr über uns und unsere Kanzlei zu erfahren. Über uns als Notare und unser Team. Welche Dienstleistungen wir anbieten und welche Fachbereiche wir abdecken. Sie können sich nützliche Formulare herunterladen. Oder erfahren mehr über das Preysing Palais. Wenn Sie noch mehr wissen wollen, können Sie auch direkt mit uns Kontakt aufnehmen.

Nutzen Sie unser Online-Angebot

Online-Formulare

Angaben zu Urkundenentwürfen

Merkblätter und Checklisten

PDF-Downloads

Die Notare

Unser Selbstverständnis

Wir verbinden Tradition mit Moderne – zu Ihrem Vorteil. Unabhängig. Unparteilich. Kompetent. Darauf können Sie sich verlassen. In allen Bereichen notarieller Dienstleistungen erarbeiten wir Lösungen, die auch Morgen noch bestehen können. Immer engagiert. Für Sie. Persönlich. Maßgeschneidert. Auf Wunsch auch in Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch.

Das Team

Alleine geht es nicht. Auch als Notar benötigt man Unterstützung. Wir sind froh, dass wir uns hierbei auf ein engagiertes Team qualifizierter Mitarbeiter verlassen können. 

Leistungen

Notarielle Dienstleistungen

Notare sind Spezialisten. Das sieht das Gesetz so vor. Immer wenn es wichtig wird. Für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen. Wir bieten Ihnen alle Dienstleistungen, die Sie von einer Notarkanzlei erwarten können. Sei es im Grundstücksrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht, in Fragen der Vorsorgevollmacht oder den allgemeinen notariellen Beglaubigungen. Immer exakt und korrekt. Immer in der gebotenen Schnelligkeit.

Privatpersonen

Vertrauen ist die Basis unserer Zusammenarbeit. Das beginnt schon bei der ersten Kontaktaufnahme. Wir hören Ihnen zu und nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Nur so können wir die für Sie maßgeschneiderte Lösung erkennen und zusammen mit Ihnen entwickeln. Sei es beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie. Der Beurkundung eines Ehevertrages, einer Scheidungsfolgevereinbarung, Ihres Testamentes oder der Regelung Ihrer vorweggenommenen Erbfolge. Oder wenn es einfach nur schnell gehen muss: Egal ob Beglaubigung Ihrer Dokumente oder Eintragung einer Grundschuld. Wir kümmern uns um Sie.

Unternehmen

Als Unternehmer erwarten Sie Professionalität, Flexibilität, Schnelligkeit. Und Zuverlässigkeit. Dafür stehen wir. Effizient. Für alles, was ein Unternehmen von einem Notar braucht: Gründung, Gesellschafterversammlungen, Verkauf, Umwandlung, Unternehmensnachfolge. Mit allem, was eine Notarkanzlei bieten kann. Online-Beurkundungen im Handels- und Gesellschaftsrecht gehören selbstverständlich auch dazu.

Und noch mehr: Wir betreuen Sie auch beim Erwerb Ihrer Immobilie, unterstützen Sie bei Projektentwicklung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, beraten Sie bei der Aufteilung von Grundstücken in Wohnungs- und Teileigentum und übernehmen auf Wunsch die Korrespondenz mit Gerichten, Behörden und Banken. Und wenn Sie zum Beispiel schnell einen KG-Vertrag, einen Geschäftsführervertrag oder einen Vertrag für eine atypisch stille Beteiligung benötigen – wir stehen an Ihrer Seite.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen außer kompetenter rechtlicher Betreuung alle logistischen Möglichkeiten. Auch zur Abwicklung komplexer Transaktionen mit einer Vielzahl von Beteiligten. Technisch und personell. Korrespondenz, Kommunikation, Räumlichkeiten, WLAN. Wir sind auf Sie vorbereitet.

Fachbereiche

  • Grundstücks­recht

    Auf sicherem Boden

    Das Grundstücksrecht zählt zu den Kernkompetenzen des Notars. Beurkundung von Kaufverträgen, Eintragung und Löschung von Grundschulden, Dienstbarkeiten, Reallasten, Bestellung eines Erbbaurechtes, Aufteilung eines Grundstückes in Wohnungs- und Teileigentum. Als Notare begleiten wir Sie in allen rechtlichen Fragen rund um Ihren Grundbesitz. Von der einfachen Grundbucheintragung bis zum kompletten Verkauf. Einfach kompetent. Wir übernehmen die Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung für Sie. Mit allen Kautelen. Auch wenn es mal komplizierter ist. Sicher, schnell, seriös.

  • Gesellschafts­recht

    In guter Gesellschaft

    Mit notarieller Begleitung befinden Sie sich stets in guter Gesellschaft – rechtlich sowieso. Bei der Gründung Ihres Unternehmens geht es für uns um die Wahl der richtigen Rechtsform: Allein oder mit anderen zusammen? Volles Risiko oder voller Haftungsschutz? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Damit es gleich richtig losgeht. Sicher. Kompetent. Unkompliziert. 

    Auch nach der Gründung bleiben wir an Ihrer Seite und unterstützen Sie mit Rat und Tat z.B. bei

    • der Vorbereitung und Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen (z.B. zur Änderung des Gesellschaftsvertrages, Erhöhung des Stammkapitals, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern)
    • der Protokollierung von Hauptversammlungen
    • der Aufnahme weiterer Gesellschafter,
    • Beurkundung von Beteiligungsverträgen zur Stärkung der Kapitalbasis Ihres Unternehmens
    • Umwandlungsvorgängen z.B. zur Verschmelzung Ihres Unternehmens mit einem anderen Unternehmen, Aufspaltung Ihres Unternehmens in zwei Teilbetriebe, Ausgliederung eines Unternehmensteils auf eine neue Gesellschaft und Formwechsel zur Änderung der Rechtsform Ihres Unternehmens
    • Beurkundung von Unternehmensverträgen
    • allen erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister
    • Vorbereitung und Durchführung der Unternehmensnachfolge
    • und zu guter Letzt: auch bei einer möglichen Liquidation Ihres Unternehmens finden wir die richtige Lösung für Sie.

    Bei allen Fragen können Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz als Notare zurückgreifen. Selbstverständlich arbeiten wir auch eng mit Ihnen, Ihren rechtlichen und steuerlichen Beratern zusammen – Hand in Hand, für eine ganzheitliche Lösung, zu Ihrem Nutzen.

  • Familienrecht

    Gemeinsam oder einsam?

    Wenn aus Freundschaft Familie wird oder aus Ehepartnern gute Freunde. Es gibt genügend zu regeln: Unterhalt. Rente. Güterstand. Sicherheit für Sie und Ihr Kind. Fragen über Fragen: Ist ein Ehevertrag sinnvoll? Welche Regelungen sind zulässig? Welche Risiken lassen sich absichern? Welche Vorteile bietet eine Scheidungsfolgenvereinbarung? Welche Klausel hält vor Gericht? Wir lassen Sie mit Ihren Fragen nicht allein. Wir kennen die neueste Rechtsprechung und helfen Ihnen bei der Formulierung Ihres Vertrages. Das gilt natürlich auch, wenn Ihre Familie Zuwachs bekommt: Adoptionen, Vaterschaftsanerkennung – auch hier stehen wir Ihnen zur Seite. Verlässlich. Rechtlich. Individuell.

    Und wenn Sie schon gut beraten sind: Wir stimmen die vertraglichen Regelungen gerne auch eng mit Ihrem Anwalt und Steuerberater ab. Zu Ihrem Nutzen. Für Ihre Zukunft.

  • Erbrecht

    Ende gut – alles gut

    Klare Regelungen helfen Ihren Erben. Deshalb gibt es Testamente. Dort können Sie festlegen, was nach Ihrem Tode gelten soll. Wenn Sie hier alles richtig machen, muss sich keiner über Ihren Nachlass streiten. Wir stehen Ihnen bei der richtigen Formulierung Ihres Testamentes mit Rat und Tat zur Seite. Kompetent und erfahren. Und wenn es für Sie und Ihren Partner ganz verbindlich sein soll: Ein notarieller Erbvertrag schafft für Sie beide Sicherheit.

    Und weil die Vererbung im Detail ganz schön kompliziert sein kann, helfen wir Ihnen durch das Dickicht von Erbeinsetzung, Vermächtnisanordnung, Auflage, Teilungsanordnung, Testamentsvollstreckung, Pflichtteil und was es in den letzten Dingen sonst noch zu regeln gibt. Spezielle Situationen erfordern besondere Regelungen: Unternehmertestament, Geschiedenentestament, Behindertentestament, Patchwork-Familie, Pflichtteilsentziehung, Sozialhilferegress. Ohne kompetenten rechtlichen Rat wird das Testament schnell zur Lotterie. Nutzen Sie unsere Erfahrung – für sich und Ihre Erben.

  • Vorsorge­vollmacht, Patienten­verfügung

    Der Airbag fürs Alter

    Kein Mensch weiß, wie alt er wird und wie er alt wird. Wir wünschen Ihnen ein langes und gesundes Leben. Dann brauchen Sie keine Vorsorgevollmacht. Die Erfahrung lehrt uns jedoch: Nicht immer erfüllen sich unsere Wünsche. Wenn ein Mensch im Alter seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann, wird für ihn von Gesetzes wegen durch das Gericht ein amtlicher Betreuer bestellt. Es sei denn: Er hat selber vorgesorgt und in guten Tagen bereits bestimmt, wer für ihn im Fall der Fälle tätig werden soll. Wir beraten Sie bei der Formulierung Ihrer Vorsorgevollmacht – umfassend, individuell, kompetent.

    Damit Sie keinen Betreuer brauchen, in keinem Fall. Wenn Sie es wünschen, können Sie zusammen mit der Vorsorgevollmacht auch gleich Regelungen für Ihre medizinische Behandlung treffen – nur für den Fall, dass Sie nicht mehr selber mit den Ärzten sprechen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Patientenverfügung so klar und verbindlich zu formulieren, dass auch Ihre behandelnden Ärzte Ihren Willen kennen und respektieren.

  • Beglaubigungen

    Wer's glaubt

    Auch wenn Ihre Geschäftspartner oder sonstige Personen Ihnen blind vertrauen könnten: Nicht immer tun sie es. Hier können wir helfen: Wir beglaubigen die Echtheit Ihrer Dokumente oder Ihrer Unterschrift. Mit unserem Siegel als Notar ist die Gewähr der Echtheit verbunden – für jeden, überall. Sogar im Ausland: Soweit erforderlich kümmern wir uns auf Wunsch auch um etwa erforderliche Überbeglaubigungen und Apostillen. Unkompliziert. Sicher.

  • Verkauf einer Immobilie

    Nicht ohne Grund...

    … schickt der Gesetzgeber vor allem bei Immobilientransaktionen die Vertragsteile zu einem Notar. Es geht ja um eine Menge Geld. Hier ist professionelle und unparteiliche Abwicklung gefragt. Von Experten für jedermann. Schon der Begriff „Immobilie” kann verschiedenste Bedeutung haben: Grundstück, Eigentumswohnung, Teileigentum, Erbbaurecht, Wohnungserbbaurecht – jede Form des Immobilieneigentums unterliegt anderen Regeln. Die kennen wir. Nur deshalb können wir Sie beim Verkauf oder Erwerb Ihrer Immobilie gut beraten und betreuen. Anhand einer Checkliste teilen Sie uns die wichtigsten Eckpunkte mit. Wir informieren uns über den aktuellen Grundbuchstand und entwerfen für Sie den Kaufvertrag. Vollständig. Wasserdicht. Fragen im Vorfeld? Gerne! 

    Die Beurkundung ist die Schlusskontrolle: Inhaltlich für Sie – rechtlich für uns. Alles komplett? Alles verstanden? Erst dann wird unterschrieben. Jetzt ist es verbindlich. Aber noch nicht vollzogen. Dies erledigen wir für Sie. Mit allem Drum und Dran: Kontakt zum Grundbuchamt, Einholen von Zustimmungen Dritter, Erledigung der gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen an Finanzämter und Behörden, Anfordern von Löschungsunterlagen, Information Ihrer Banken und Kreditgeber. Wir kümmern uns. Professionell, schnell, effektiv. 

    Und wenn alles vollzogen ist: Wir prüfen das Ergebnis. Erst wenn alles perfekt ist, ist der Fall für uns erledigt. Information an alle Beteiligten inklusive. Selbstverständlich.

  • Grundschuld

    Aber sicher…

    Sicher gibt Ihnen Ihre Bank einen Kredit. Zu guten Konditionen. Aber nur, wenn sich auch Ihre Bank sicher ist. Eine Grundschuld gibt Sicherheit. Für den Fall der Fälle. Durch Eintragung im Grundbuch. Bleiben Sie der Bank die Rückzahlung schuldig, kann die Bank den belasteten Grundbesitz versteigern. Oder Ihr Hab und Gut pfänden. Einfach so. Mit der notariellen Urkunde spart sich Ihre Bank eine lange Klage vor Gericht. Das ist üblicher Standard. Bei allen Kreditgebern. 

    Damit auch Sie sicher sein können, gibt es den Sicherungsvertrag. Der setzt der Bank Schranken. Den unterschreiben Sie bei der Bank. Zusätzlich zum Darlehensvertrag. Der Sicherungsvertrag regelt den Sicherungszweck der Grundschuld. Eng oder weit – das ist hier die Frage. Eng bedeutet: Nur die eine Forderung, wegen der die Grundschuld bestellt wird, ist abgesichert. Andere Schulden spielen keine Rolle. Anders beim weiten Sicherungszweck. Hier kann die Bank wegen aller Forderungen gegen Sie aus der Grundschuld vollstrecken. Auch künftige Schulden. Der Sicherungszweck ist wichtig. Vor al-lem wenn Sie die Grundschuld zu zweit bestellen. Oder wenn die Grundschuld das Darlehen Ihres Partners oder Ihres Kindes sichern soll.

    Und dann schützt Sie noch das Gesetz: Vor einer Versteigerung des Grundstückes steht die Kündigung der Grundschuld. Mit einer Frist von sechs Monaten. Damit Sie eine Versteigerung noch abwenden können. Durch Umschuldung. Oder Verkauf. Das geht. Wir sagen Ihnen wie.

  • Ehevertrag

    Wasserdicht gibt‘s nicht!

    Bei der Ehe gibt es keine Garantie. Nicht für Bestand. Nicht für gutes Gelingen. Nur stetes Bemühen. Dazu ist das Leben zu vielfältig. Die Zukunft zu ungewiss. Das gilt auch für Ihren Ehevertrag. Natürlich entwerfen wir nur einen Vertrag, welcher für Sie optimal ist. Aus heutiger Sicht. Ändern sich die Verhältnisse, passt der Vertrag vielleicht nicht mehr. Wie jeder Maßanzug. Deshalb ist es umso wichtiger, mit Ihnen im Vorfeld zu sprechen. Über Ihre Situation. Ihre Pläne. Die Möglichkeiten. Die Grenzen. Wir kennen Gesetz und Rechtsprechung. So führen wir Sie durch das Labyrinth vertraglicher Möglichkeiten und finden für Sie die passende Lösung. Angepasst auf Ihr Ehemodell. Egal ob beide erwerbstätig sind oder nur einer. Ob Zweitehe. Mit oder ohne Kinder. Immer maßgeschneidert.

    Im Güterrecht können Sie fast alles vereinbaren. Vereinbaren Sie nichts gilt Zugewinngemeinschaft. Nicht zu verwechseln mit Gütergemeinschaft. Auch ohne Ehevertrag bleibt das Vermögen beider Ehegatten getrennt. Egal von wem erworben. Egal wann. Nur am Ende wird verglichen. Wer hat jetzt wieviel mehr als am Anfang? Das nennt man Zugewinn. Der mit dem höheren Zugewinn muss den anderen auszahlen. In Geld. Die Hälfte der Differenz. Sofort.

    Sie wollen das nicht? Schließen Sie einen Ehevertrag! Zum Beispiel mit der Vereinbarung von Gütertrennung. Keinerlei Ausgleich im Scheidungsfall. Ist aber nicht immer die richtige Lösung. Mit der Haftung für die Schulden des Ehepartners hat sie ohnehin nichts zu tun. Auch ohne Ehevertrag haftet jeder nur für seine Schulden.

    Besser ist oft eine Modifikation des gesetzlichen Güterstandes. Hier können entweder einzelne Vermögensgegenstände aus der Berechnung des Zugewinnausgleiches herausgenommen werden. Zum Beispiel Erbschaften der Eltern. Oder ein komplettes Unternehmen. Wenn Sie wollen, kann der Zugewinnausgleich für den Scheidungsfall auch komplett ausgeschlossen werden. Ist die Alternative zur Gütertrennung. Das erhält Ihnen im Erbfall alle Vorteile. Für Steuern und Pflichtteilsansprüche.

    Beim Unterhalt wird es diffiziler: Während der Ehe schulden Ehegatten sich gegenseitig Unterhalt. Jeder nach seiner Leistungsfähigkeit. Ohne Ausnahme. Nur die Zeit nach der Ehe ließe sich regeln: Allgemein durch Vereinbarung von Höchstbeträgen. Oder garantierten Mindestzahlungen. Auf Wunsch wertgesichert. Konkrete Regelungen zu Kindesunterhalt, Kindesbetreuungsunterhalt, Altersunterhalt, Krankheitsunterhalt, Erwerbslosigkeitsunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt, Billigkeitsunterhalt sollten getroffen werden, wenn es konkret wird. Also erst bei einer Scheidung. Als Scheidungsfolgenvereinbarung. Im besten Falle also gar nicht.

    Ebenso könnten Sie Regelungen zum Versorgungsausgleich treffen. Also die Rente. Aber auch hier gilt: In einem Scheidungsverfahren prüft der Richter nochmals. Haben sich die Verhältnisse bis dahin grundlegend geändert, passt die Regelung nicht mehr. Deshalb wird der Versorgungsausgleich in den meisten Fällen erst in der Scheidungsfolgenvereinbarung angepackt. Passend. Für Sie.

    Übrigens: Wann Sie einen Ehevertrag beurkunden lassen, überlässt der Gesetzgeber Ihnen selbst. Vor oder nach der Eheschließung. Egal. In jedem Fall: Mit der nötigen Ruhe. Damit es gut wird. Und hält.

  • Scheidungs­folgen­vereinbarung

    Wir sind uns einig, dass wir uns nicht mehr einig sind.

    Das ist zumindest ein Anfang. Wenn die Zeit der Trennung kommt. Eine einvernehmliche Scheidung schont Nerven und Ressourcen. Je größer Ihre Einigung, desto weniger muss vor Gericht entschieden werden. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kann die Basis sein. Für eine neue Partnerschaft. Nach der Scheidung. Jeder weiß, woran er ist. Pflichten können einvernehmlich festgelegt werden. Nach Umfang und Dauer. So wie Sie es wollen. Im Rahmen der Gesetze. Und der Rechtsprechung. Der sind faire und ausgewogene Vereinbarungen wichtig. Uns auch. Deshalb muss man wissen, was man regeln kann. Und wie.

    Vertragliche Vereinbarungen zum Unterhalt bei der Betreuung gemeinsamer Kinder oder bei Krankheit eines Ehepartners: Abweichungen vom gesetzlichen Grundmodell sind kaum möglich. Nicht ohne angemessene Gegenleistung. Das gleiche gilt für die Altersrente. Der Versorgungsausgleich ist wichtig. Die Scheidung soll schließlich keine Sozialfälle produzieren.

    Anders beim Zugewinn. Hier können Sie fast alles regeln. Solange das Gesamtbild stimmt. Wem was nach der Ehe bleibt bestimmen Sie. Auch den finanziellen Ausgleich. Ob überhaupt, wieviel, wann. Sie entscheiden.

    Wichtiger Bestandteil jeder Scheidungsfolgenvereinbarung ist das Familienheim. Wer bleibt drinnen? Wer zahlt den anderen aus? Wer übernimmt die Schulden? Als Notare achten wir auf eine faire Regelung. Sicher und ausgewogen. Und auf eine reibungslose Abwicklung. Mit Ihrer Bank. Beim Grundbuchamt. Und nicht zuletzt: Zwischen Ihnen als Vertragspartnern.

    Und wenn Sie schon anderweitig beraten sind. Umso besser. Vier Augen sehen mehr als zwei. Wir arbeiten Hand in Hand mit Ihren Anwälten, Steuerberatern und Mediatoren. In Ihrem Sinne. Zu Ihrem Vorteil.

  • Vorweg­genommene Erbfolge

    Mit warmer Hand schenken…

    Vieles lässt sich zu Lebzeiten besser regeln. Und steuerlich ist es auch zu empfehlen. Wenn Sie rechtzeitig Ihr Vermögen auf die nächste Generation verteilen wollen, gibt es viel zu beachten. Wie sieht es mit Ihrer eigenen Absicherung im Alter aus? Welche Rechte wollen Sie sich vorbehalten? Kann der Beschenkte frei über das geschenkte Vermögen verfügen? Was ist, wenn er vor Ihnen versterben sollte? Welche Pflichtteilsrechte sind zu beachten? Wie können weichende Erben abgefunden werden? Viele Fragen. Wir geben Antworten. 

    Vor allem im betrieblichen Bereich gibt es hier zahlreiche steuerliche Fallstricke. Zum Beispiel stille Reserven. Solange sie still bleiben, stören sie nicht. Werden Wirtschaftsgüter dem steuerlichen Betriebsvermögen entnommen, kann es teuer werden. Hier gilt es, steuerliche Risiken zu erkennen. Und zu lösen. Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater.

  • Unternehmens­gründung

    Mit gutem Grund

    Bei der Gründung Ihres Unternehmens sehen wir uns. Und das ist gut so. In den meisten Fällen geht es nicht ohne Notar: Ob Sie die klassische GmbH, deren „kleine Schwester” in Form der Unternehmergesellschaft, eine Aktiengesellschaft oder gar eine Kommanditgesellschaft auf Aktien gründen wollen. Dies alles geht nur mit Notar. Aber auch bei allen anderen Unternehmensformen, welche in das Handelsregister eingetragen werden müssen, bedarf es der Mitwirkung eines Notars. Das sieht der Gesetzgeber so vor. Aus guten Gründen. Denn bei der Wahl der Rechtsform gilt es viel zu bedenken. Fragen der Haftung und Vertretung. Steuerliche Aspekte. Kapitalaufbringung und Kapitalbeschaffung. Aufnahme weiterer Gesellschafter. Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation. Wir können nicht alles beantworten. Aber wir können unseren Teil dazu beitragen, dass die rechtlichen Fragen nicht nur zu Beginn Ihres Unternehmens richtig gelöst werden. Wir unterstützen Sie in jedem Stadium. Angefangen bei Wahl der Rechtsform. Weiter bei der Formulierung des Gesellschaftsvertrages. Spätestens bei der Beurkundung besprechen wir die letzten Feinheiten. Und um den zügigen Vollzug des Ganzen im Handelsregister kümmern wir uns auch. Garantiert.

  • Verkauf eines Unternehmens

    Einfach kann jeder.

    Der Verkauf oder Erwerb eines Unternehmens kann ganz einfach sein. Ist er aber in der Regel nicht. Das wissen wir. Schon die Festlegung, was genau verkauft wird, bedarf sorgfältiger Überlegung. Das hat auch Einfluss auf die Höhe des Kaufpreises. Was ist mit den Verbindlichkeiten? Den IP-Rechten? Den Lieferverträgen? Der Abwicklung der Kaufpreiszahlung? Wann geht das Unternehmen endgültig auf den Käufer über? Wie sieht es mit der Finanzierung des Kaufpreises aus? Welche Sicherheiten braucht die Bank? Hier wird es schnell kompliziert. Da muss man den Überblick behalten. Dass auch alles so vereinbart wird, wie es gemeint ist. Und dass kein Vertragsteil ein unbedachtes Risiko eingeht. Hier kommen wir ins Spiel. Im Dialog mit Ihnen, Ihren rechtlichen und steuerlichen Beratern kümmern wir um Ihren Vertrag und seine rechtlichen Feinheiten. Dass alles passt. Form. Inhalt. Vollzug. Wir schnüren das Gesamtpaket für Sie. Auch wenn es komplizierter wird. So unkompliziert wie möglich. Und vor allem: kompetent und zügig.

  • Umwandlung

    Aus Grün mach Blau

    Die Gründe für die Umwandlung eines Unternehmens können vielfältig sein: Steuerliche Vorteile von gestern können heute zum Hemmschuh fürs Morgen werden. Manchmal ist es auch die Konsolidierung verschiedener Unternehmen in einem Konzern. Oder die Schaffung einer klaren Holding-Struktur. Oder die echte Vereinigung von zwei verschiedenen Unternehmen. Oder in Vorbereitung für einen Verkauf des Unternehmens oder die Unternehmensnachfolge.

    Vom bloßen Wechsel der Rechtsform über die Aufspaltung eines Unternehmens und die Abspaltung oder Ausgliederung von Teilbetrieben hin zur kompletten Verschmelzung von zwei selbständigen Unternehmen. Viele Varianten. Viele Wege. Sei es das klassische Programm des Umwandlungsgesetzes oder alternative Einbringungs- oder Anwachsungsmodelle. Alles ist möglich. Wir machen es möglich. So wie Sie es brauchen. Immer in enger Abstimmung mit Ihnen, Ihren anwaltlichen Beratern und Steuerexperten. Mit unserer Kompetenz zu Ihrem Nutzen.

  • Unternehmens­nachfolge

    Krönungsmesse oder Requiem?

    Schön, wenn Ihr Unternehmen erfolgreich ist. Schade, wenn eine ungeregelte Unternehmensnachfolge diesen Erfolg wieder zunichtemachen sollte. Deshalb ist die Auswahl eines Unternehmensnachfolgers und geordnete Übergabe an diesen wichtig. Für Ihren Erfolg. Für Ihr Unternehmen. Für Ihre Arbeitnehmer. Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen: In welcher Rechtsform soll das Unternehmen auf den Nachfolger übergehen? Sofort oder in mehreren Teilschritten? Was ist mit den Schulden? Welche Rolle kommt Ihnen künftig im Unternehmen zu? Wie kann die Versorgung von Ihnen und Ihrer Familie im Alter gesichert werden? Und wenn der Nachfolger nicht in der Familie zu finden ist: Auch der Verkauf Ihres Unternehmens ist eine Möglichkeit, um es zu erhalten. Natürlich bleibt es nicht bei den rechtlichen Aspekten. Fragen des Steuerrechts spielen eine zentrale Rolle. Hier arbeiten wir auf Wunsch eng mit Ihren steuerlichen Beratern zusammen. Damit alles passt. Zu Ihrem Vorteil. Zur Krönung Ihres Erfolges.

  • Projekt­entwicklung

    Wenn nackte Erde zu Wohnraum wird

    Projektentwicklung bedeutet Veredelung. Ob Wohnraum oder Gewerbe. In beiden Fällen geht es um die Koordinierung zahlreicher Einzelaspekte: Baurechtliche Zulässigkeit. Abgleich öffentlich-rechtlicher Anforderungen an das konkrete Projekt. Grundstückserwerb. Planung. Vermarktung. Projektfinanzierung. Parzellierung. Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum. Und vieles mehr. Für alles Notarielle stehen wir Ihnen zur Verfügung. Mit unserer Kompetenz. Unserer Erfahrung. Unserem Rat. Von Beginn Ihrer Planung bis zu deren Verwirklichung im Grundbuch. Schnell. Präzise. Effizient.

  • Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum

    Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile

    Vor allem im innerstädtischen Bereich ist das Wohnungseigentum der Normalfall: Ein einheitliches Grundstück wird in mehrere rechtlich selbständige Einheiten aufgeteilt: Wohnungs- und Teileigentum. Auf Wunsch gehen wir die Aufteilungspläne mit Ihnen durch, prüfen die Details und kümmern uns um die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung. Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Anforderungen und Möglichkeiten. Was muss Sondereigentum werden? Was Gemeinschaftseigentum? Welche Sondernutzungsrechte können oder müssen eingeräumt werden? Welche Regelungen sind in der Gemeinschaftsordnung vorzusehen? Wer muss für welche Kosten aufkommen? Braucht die Eigentümergemeinschaft einen Verwalter? Einen Beirat? Ist es sinnvoll, den Verkauf von Sondereigentum an die Zustimmung des Verwalters oder sonstiger Personen zu koppeln? Wir bereiten die erforderlichen Urkunden vor, gehen Vor- und Nachteile jeder Regelung mit Ihnen durch und kümmern uns um deren Vollzug. Zügig. Kompetent. Effizient.

Weiterführende Informationen

Online-Formulare

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.

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Preysing Palais

Bauherr des in der Residenzstraße 27 gelegenen Preysing Palais war Maximilian IV. Graf von Preysing, welcher der Hohenauschauer Linie des alten bayerischen Adelsgeschlechtes entstammte und im Laufe seiner Karriere als Obersthofmeister ranghöchster Beamter im Bayern des 18. Jahrhunderts wurde. Er ließ sich in den Jahren 1723 – 1729 von Hofbaumeister Joseph Effner in unmittelbarer Nachbarschaft zu seinem Dienstherrn, Kurfürst Karl Albrecht, seine eigene prachtvolle Residenz errichten. Die aufwändigen Stuckarbeiten stammen aus der Hand von Johann Baptist Zimmermann. Das Preysing Palais gilt als Meisterwerk des Spätbarock an der Grenze zum Rokoko. Es zählt auch heute noch zu den architekturhistorisch bedeutendsten Münchener Stadtpalästen des 18. Jahrhunderts.

Namensähnlichkeit besteht zu dem im Jahr 1737 errichteten Palais Neuhaus-Preysing, welches sich jedoch ein paar Schritte entfernt vom älteren Preysing Palais in der Prannerstraße 2 befindet und als zweiter Stadtsitz des Grafen Ferdinand Maria Franz Freiherr von Neuhaus diente.

Im Jahr 1835 erwarb die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank zu ihrer Gründung das in der Residenzstraße 27 gelegene Preysing Palais und machte es zu ihrem ersten Stammsitz. Im 2. Weltkrieg wurde das Gebäude erheblich beschädigt. Erhalten blieben die Fassade an der Residenzstraße und das Treppenhaus. In den Jahren 1958 – 1960 wurde das Preysing Palais unter Leitung des Münchener Architekturhistorikers Erwin Schleich nach alten Vorlagen rekonstruiert. Heute befinden sich im Preysing Palais neben unserer Kanzlei zahlreiche Geschäfte, Praxen und Kanzleien. Es gilt als eine der ersten Adressen Münchens.

Quellen:

  • Gisela Vits, „Das Preysing Palais - Joseph Effners spätbarockes Meisterwerk in München”, Prestel Verlag, 1998
  • Wikipedia-Einträge zu „Palais Preysing”, „Erwin Schleich”, „Preysing Adelsgeschlecht”, „Johann Maximilian IV. Emanuel von Preysing” und „Palais Neuhaus-Preysing”

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Wegbeschreibung:

Den Eingang zu unserer Kanzlei finden Sie, wenn Sie den Durchgang durch das Preysing Palais nehmen. In dessen Mitte befindet sich der Zugang zum Treppenhaus. Dort nehmen Sie entweder einen der beiden Fahrstühle in den dritten Stock oder gehen zu Fuß zwei Stockwerke hoch. Von den Fahrstühlen aus befindet sich der Eingang zur Kanzlei rechter Hand, vom Treppenaufgang aus gesehen links.

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